Am 26. März hat der Rat für deutsche Rechtschreibung eine Mitteilung zum Umgang mit geschlechterneutralen Schreibweisen veröffentlicht. Die Kernaussage: Gender-Stern, -Gap und Co. werden vorerst nicht ins amtliche Regelwerk aufgenommen. Die Gründe dafür und was das für Sie und uns bedeutet, erfahren Sie hier.
Was wurde entschieden?
Der Rat für deutsche Rechtschreibung, die Instanz für Fragen der deutschen Rechtschreibung, hat am 26. März 2021 eine Pressemitteilung und Empfehlungen zum Gendern veröffentlicht. Darin bekräftigt er zwar „seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen“. Er verweist jedoch darauf, dass dies eine gesellschaftliche Aufgabe sei, die „nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung“ zu lösen sei. Daher wird der Rat vorerst auch weiterhin Gender-Stern, -Gap, -Doppelpunkt und ähnliche Zeichen nicht zur Aufnahme in das amtliche Regelwerk empfehlen.
Wie wird diese Entscheidung begründet?
Der Rechtschreibrat hat bereits im Jahr 2018 Kriterien für geschlechtergerechte Texte aufgestellt, zu denen unter anderem gehört, dass Texte sachlich korrekt, lesbar, vorlesbar und verständlich sowie eindeutig sein sollen. Er beobachtet laufend den Sprach- und Schreibgebrauch, analysiert unterschiedlichste Texte aus verschiedenen Bereichen und hat aktuelle Veröffentlichungen zum Thema geschlechtergerechtes Schreiben untersucht.
Der Rat kommt dabei zu der Auffassung, die Verwendung von Gender-Stern und ähnlichen Zeichen führe zu grammatischen Folgeproblemen und zu „orthografisch nicht normgerechten Wort- und Satzbildungen“ sowie zu Texten, die den aufgestellten Kriterien nicht entsprechen. Er empfiehlt daher, statt solcher Zeichen andere Möglichkeiten und geschlechtsneutrale Formulierungen zu nutzen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Textform.
Was heißt das konkret für Sie?
Zunächst ist wichtig zu wissen, für wen das amtliche Regelwerk überhaupt verbindlich ist: Das sind in erster Linie Schulen, die öffentliche Verwaltung und Organe der Rechtspflege. Wenn Sie nicht an dieses amtliche Regelwerk gebunden sind, können Sie auch weiterhin frei entscheiden, ob Sie sich an dieser Stelle über bestimmte Rechtschreibregeln hinwegsetzen und für geschlechtergerechte Texte Gender-Stern und Co. verwenden möchten. Um es also auf den Punkt zu bringen: Es bleibt alles beim Alten.
Wie geht es nun weiter?
Wie alles, was mit Sprache zu tun hat, unterliegt auch die deutsche Rechtschreibung einem steten Wandel. Gerade beim Thema Gendern ist derzeit viel in Bewegung, und wir sind gespannt, wie es dabei weitergeht – und auch, zu welchen Ergebnissen die nächsten Untersuchungen des Rechtschreibrats kommen werden.
In unserem Blog halten wir Sie zum Thema geschlechtergerechtes Schreiben weiterhin auf dem Laufenden: Hier erhalten Sie bald noch mehr Informationen und bekommen praktische Möglichkeiten an die Hand, die Ihnen für Ihre Publikationen zur Verfügung stehen.